Ich lege Wert auf die frühzeitige Erläuterung der Vergütungshöhe und des Vergütungsumfangs.
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich in der Regel nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Kosten für die Erstberatung werden von einigen Rechtsschutzversicherern ohne Anrechnung einer ggf. bestehenden Selbstbeteiligung übernommen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können meine Mitarbeiterinnen bei Bedarf die Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.
Soweit erforderlich und gesetzlich im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeiten zulässig, kann die anfallende anwaltliche Vergütung auch gesondert in einer Honorarvereinbarung mit pauschaler Gebühr oder aber mit Abrechnung nach meinen festen Stundensätzen festgelegt werden.